Wer in der Schweiz den Führerausweis der Kategorie B machen will und den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag beantragt, muss seit 2021 eine obligatorische Lernphase von zwölf Monaten absolvieren, bevor er zur praktischen Führerprüfung antreten darf. Viele Fahrschüler haben sich seither gefragt: Bleibt diese Regel bestehen – oder wird sie wieder gelockert? Jetzt gibt es eine klare Antwort aus Bern.
An seiner Sitzung vom 1. April 2026 hat der Bundesrat einen Evaluationsbericht zur Neuregelung der Lernphase zur Kenntnis genommen. Das Fazit ist deutlich: Die einjährige begleitete Übungszeit bewährt sich, und der Bundesrat sieht keinen Anlass für Änderungen.
Was der Bundesrat entschieden hat
Der Bericht, der auf die vom Bundesamt für Strassen ASTRA begleitete Revision der Führerausweisvorschriften zurückgeht, bestätigt die Wirkung der 2021 eingeführten Regeln:
- Lernfahrausweis ab 17 Jahren: Das Mindestalter wurde gesenkt, damit die praktische Führerprüfung trotz Lernphase weiterhin mit 18 abgelegt werden kann.
- Zwölf Monate Lernphase: Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erhält, muss mindestens ein Jahr begleitet üben, bevor er zur praktischen Prüfung antritt.
- Höhere Erfolgsquote: Die Bestehensquote an der praktischen Führerprüfung ist laut Evaluation gestiegen.
- Mehr Sicherheit: Je mehr begleitete Lernfahrten vor der Prüfung stattfinden, desto tiefer ist das Unfallrisiko danach. Die Lernphase erhöht die Sicherheit auf Schweizer Strassen nachhaltig.
Dazu kommt eine Erleichterung, die seit der Revision gilt und oft übersehen wird: Einmal bestandene Prüfungen – Theorieprüfung wie praktische Prüfung – sowie absolvierte Ausbildungen wie der Verkehrskundeunterricht gelten grundsätzlich unbefristet.
Was das für Lernfahrer bedeutet
Für alle, die jetzt auf die Prüfung hinarbeiten, ändert sich konkret nichts – und genau das ist die Nachricht. Die Spielregeln stehen fest, und wer klug plant, nutzt sie zu seinem Vorteil:
- Früh starten lohnt sich: Wer mit 17 den Lernfahrausweis löst, kann die zwölf Monate Lernphase absolvieren und pünktlich mit 18 zur praktischen Prüfung antreten.
- Wer ab 20 startet, ist nicht betroffen: Die zwölfmonatige Lernphase gilt nur, wenn der Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag ausgestellt wird.
- Übung zahlt sich messbar aus: Die Evaluation zeigt, dass viele begleitete Lernfahrten die Chancen an der Prüfung verbessern und das Unfallrisiko danach senken.
Auch inhaltlich entwickelt sich die Ausbildung weiter: Assistenz- und Automatisierungssysteme sind bereits heute Teil der Führerprüfungen, und ab 2027 werden sie gemäss ASTRA auch im Verkehrskundeunterricht vertieft behandelt. Wer moderne Fahrhilfen versteht und korrekt einsetzt, sammelt an der Prüfung Pluspunkte.
So bereitest du dich optimal vor
Die einjährige Lernphase ist kein Wartejahr – sie ist deine Trainingszeit. So holst du das Maximum heraus:
- Regelmässig statt geballt fahren: Verteile deine Lernfahrten über das ganze Jahr und übe bei Regen, Dunkelheit und dichtem Verkehr, nicht nur bei Sonnenschein.
- Profi-Lektionen gezielt einsetzen: Kombiniere private Lernfahrten mit Fahrstunden, damit sich keine Fehler einschleichen, die der Experte an der Prüfung sofort sieht.
- Das Prüfungsgebiet kennen: Jedes kantonale Strassenverkehrsamt prüft in einem bestimmten Einzugsgebiet. Wer die typischen Strecken, Kreisel und Einspurstrecken rund um den Prüfungsort kennt, fährt am grossen Tag deutlich ruhiger.
- Theorie frisch halten: Auch wenn die bestandene Theorieprüfung unbefristet gilt – wer die Regeln präsent hat, entscheidet auf der Strasse schneller und sicherer.
Der Entscheid aus Bern bestätigt, was erfahrene Fahrlehrer schon lange sagen: Wer mehr und vielfältiger übt, besteht eher – und fährt danach sicherer. Mit der Bestätigung des Bundesrats ist nun für die nächsten Jahre Planungssicherheit geschaffen – die Regeln, mit denen du heute übst, sind auch die Regeln deiner Prüfung. Nutze die Lernphase also bewusst, und trainiere die realen Prüfungsrouten deines Strassenverkehrsamts ganz einfach mit SteerClear.